Schiedsrichter:innen Lizenzordnung NRW

Im Folgenden ist die Lizenzordnung für Rugby-Schiedsrichter:innen in NRW festgehalten.

Schiedsrichter:innen-Lizenzen:

D-Lizenz:

Die D-Lizenz wird verliehen mit erfolgreichem Abschluss eines Grundkurses. Dies kann ein D-Lizenz-Kurs sein, oder ein World Rugby Introduction to Match Officiating (Level 1). Die D-Lizenz ist nach Verleihung/Verlängerung immer zwei Saisons gültig.

C-Lizenz:

Die C-Lizenz erreichen Schiedsrichter:innen durch Aktivität (8 Spiele/Turniere) und Teilnahme an einer Fortbildung der NRW Referees. Die C-Lizenz ist nach Verleihung/Verlängerung immer zwei Saisons gültig.

B-Lizenz:

Die B-Lizenz wird durch die SDRV im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme an C-Schiedsrichter:innen verliehen. Der NRW Verband nominiert Schiedsrichter:innen zur Teilnahme an dieser Maßnahme. Die Kosten sind in der Regel durch den Lizenzverein zu tragen. Ist dies nicht möglich, oder liegt kein Lizenzverein vor, ist bitte Kontakt aufzunehmen mit der/dem Vorsitzenden der NRW Referees.

A-Lizenz:

Die A-Lizenz wird durch die SDRV im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme verliehen. Die SDRV nominiert Schiedsrichter:innen zur Teilnahme an dieser Maßnahme.

 

Linienrichter:innen-Lizenzen (Assistant Referee, AR):

D-Lizenz:

Die D-Lizenz wird verliehen mit erfolgreichem Abschluss eines Grundkurses und verliert ihre Gültigkeit nicht.

 

Schiedsrichtercoach-Lizenzen (Coach of Match Officials, CMO):

D-Lizenz:

Die D-Lizenz wird verliehen mit erfolgreichem Abschluss eines World Rugby CMO Level 1 Kurses und verliert ihre Gültigkeit nicht.