UPDATE: Weitere Schritte in Richtung Sportbetrieb


11 March 2021

Rugby-Verband Nordrhein-Westfalen e.V.

Erstellt von Rugby Deutschland

Rugby Deutschland nimmt nach dem Pandemie-bedingten Bewegungsstillstand langsam wieder Fahrt auf. Wir haben die letzten Tage genutzt, um für euch die im Rahmen der Bund-Länder-Beschlüsse vom 3. März aktualisierten Verordnungen der 16 Bundesländer möglichst intensiv zu sichten, um herauszufinden, was in den verschiedenen Landesverbänden schon an Trainings- und Spielbetrieb möglich erscheint.
 
Das Ergebnis ist in höchstem Maße abhängig von den jeweiligen Interpretationen und Formulierungen in den Landesverordnung. Dabei lässt sich grundsätzlich festhalten, dass für den Breiten- und Freizeitsport grundsätzlich die Regelungen gelten, auf welche die Bund-Länder-Runde sich bei der Erstellung des Stufenplans verständigt hat. Dabei wird allerdings deutlich, dass es trotz gleicher Inzidenzwerte gravierende Unterschiede in der praktischen Umsetzung gibt. So ist beispielsweise in Berlin ab dieser Woche für Kinder bis 12 Jahre das Training in Gruppen bis 20 Personen gestattet. In Sachsen-Anhalt dagegen gilt dies für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Im Bund-Länder-Beschluss war von einer Privilegierung von Kindern bis 14 Jahre die Rede. Zudem ist in Hessen mit Termin auch bereits das Training in gedeckten Sportstätten, z.B. in der Halle und im Fitnessstudio, erlaubt. In den allermeisten Bundesländern darf zunächst jedoch leider nur mit Freiluftaktivitäten begonnen werden.
 
Andere Regularien gelten für den Spitzen- und Profisport. Allgemein lässt sich hier sagen, dass Training und Wettkampf (ohne Zuschauer) in Mannschaftsstärke und mit Kontakt für Mannschaften, die zum Spitzen- und Profisportbereich gezählt werden, in allen Bundesländern grundsätzlich gestattet ist. Allerdings arbeitet jedes Bundesland mit einer eigenen Definition dessen, was dem Spitzen- und Profisport zuzurechnen ist.
 
So heißt es in der gültigen Verordnung Baden-Württembergs beispielsweise:
 
“Training und Wettkämpfe im Profi- und Spitzensport dürfen nur ohne Zuschauer unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden.
Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten zur Durchführung von Trainingsmaßnahmen und Wettkämpfen im Profi- und Spitzensport ist ohne Zuschauer:innen gestattet. Profi- und Spitzensportler:innen dürfen somit nach den Maßgaben zum Trainings- und Übungsbetrieb der Corona-Verordnung Sport trainieren. Profi- und Spitzensport betreiben dabei:
Sportler:innen, die einen Arbeitsvertrag haben, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient. Selbstständige, Vereins- oder Verbands-ungebundene Sportler:innen in Vollzeittätigkeit, Sportler:innen mit Bundeskader- oder mit Landeskaderstatus, Mannschaften länderübergreifender Ligen im Erwachsenenbereich, Spieler:innen der Jugend- bzw. Nachwuchsaltersklassen im Leistungsbereich (mindestens U15-Mannschaften oder älter), deren Mannschaften in der höchsten länderübergreifenden Liga startberechtigt sind, sowie professionelle Balletttänzer:innen“.
 
Demnach können in Baden-Württemberg die Rugby-Bundesligisten grundsätzlich wieder mit dem Trainingsbetrieb ohne große Einschränkungen beginnen.
 
Deutlich restriktiver ist die Definition des Spitzen- und Profisports beispielsweise in Niedersachsen:
 
“Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen zum Zweck des Trainings und Wettbewerbs durch Sportler:innen des Spitzen- und Profisports, deren Trainer:innen, Betreuer:innen, die jeweiligen Schiedsrichter:innen, Kampfrichter:innen, Personen des medizinischen und physiotherapeutischen Personals sowie durch weitere Personen, die für die Durchführung des Trainings oder Wettbewerbs unabdingbar sind, sind zulässig, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, das insbesondere sicherstellt,
 
1. dass die Sportler:innen einem olympischen oder paralympischen Kader, das heißt einem Olympiakader, einem Perspektivkader oder einem Nachwuchskader 1 oder 2 angehören und an einem Bundesstützpunkt, einem Landesleistungszentrum oder einem Landesstützpunkt trainieren,
 
2. einer Mannschaft angehören, die aus Sportler:innen besteht, die ihre Sportart berufsmäßig ausüben oder
 
3. wirtschaftlich selbständige, vereins- und verbandsungebundene Sportler:innen sind, die ihre Sportart berufsmäßig ausuüben, ohne einem Bundeskader anzugehören.”
 
Gemäß dieser Definition sind die Rugby-Bundesligisten in Niedersachsen nicht dem Spitzen- und Profisport zuzurechnen, weshalb die Vereine des Rugby-Verbandes Niedersachsen sich bei Ihrer schrittweisen Rückkehr in den Trainings- und Spielbetrieb an den allgemeingültigen Landesverordnungen für den Freizeit- und Breitensport orientieren sollten.
 
Dank unseres Status als olympischer Spitzensport, können erfreulicherweise weiterhin in allen Bundesländern die Bundeskaderathlet:innen weitestgehend uneingeschränkt trainieren. Ähnliches gilt in nahezu allen Bundesländern für Sportler:innen der Landesauswahlen (Landeskader), d.h. die Landesverbände sollten prüfen, falls dies nicht ohnehin schon längst geschehen ist, ob ihre Landeskaderlisten aktuell geführt werden und ob Sie für ihre Athlet:innen der Landeskader einen regelmäßigen Trainingsbetrieb anbieten können. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Rugby-Bundesligisten wird gemäß unserer Auslegung zur Zeit nur in Baden-Württemberg zum Spitzen- und Profisportbereich gezählt, weshalb in den meisten Bundesländern die inzidenzabhängigen Stufenpläne für den Freizeit- und Breitensport zu beachten sind.
 
Gerade in diesem Bereich hoffen wir in den nächsten Tagen und Wochen natürlich auf weitere Öffnungsschritte, deshalb geht es an der Basis also nun wieder darum, verantwortungsvoll, mit Augenmaß und guten Konzepten sichere Bewegungsangebote unter Anleitung anzubieten.
 
Trotz zunehmender Pandemie-Müdigkeit wird dabei für die Akzeptanz der aktuellen und möglicher weiterer Öffnungsschritte bei Politik und Verwaltung und die Bereitschaft, zeitnah weitere Schritte zu ermöglichen, das künftige Pandemiegeschehen die entscheidende Rolle spielen. Eine steigende Impfquote ab dem 2. Quartal und flächendeckende Schnelltests sollen hierbei unterstützen. Für uns gilt es derweil, erneut mit hoher Disziplin und Verantwortung unseren Beitrag zur Eindämmung zu leisten.
 
Mit den DRV-Konzepten zur “Wiederaufnahme des Rugbysports” und den vielen guten Konzepten vor Ort liegt das bewährte Handwerkszeug dafür bereit. Im Anhang dieser Mail findet ihr zudem eine vom DOSB erstellte Tabelle zum aktuellen Stand der unterschiedlichen Landesverordnungen sowie ein auf der Basis dieser Daten erstelltes “Corona Update” unseres Cheftrainers Athletik und Medizin Colin Grzanna.
 
Abschließend möchten wir euch empfehlen, euch in den kommenden Wochen eng mit den für euren jeweiligen Spielbetrieb zuständigen Stellen im Spitzenverband (für die Rugby-Bundesligisten ist das der Rugby-Bundesliga-Ausschuss und für die Regional- und Verbandsligen die jeweiligen Landesverbände) sowie den zuständigen Landessportbünden /-verbänden und Gesundheitsämtern abzustimmen. Für die Rugby-Bundesligisten bietet sich eine erste Möglichkeit zu einem solchen Austausch in der am Samstag, 13. März ab 15 Uhr stattfindenden RBA-Sitzung mit dem Thema “Wiedereinstieg in den Spielbetrieb”.

DRV-Update Corona-Betrieb (08.03.2021)Übersicht über die Landesverordnungen der Bundesländer in Bezug auf das vereinsbasierte Sporttreiben