Aktualisiertes Hygienekonzept für den Wiedereinstieg in den Spielbetrieb


16 August 2021

Das neue Hygienekonzept des Deutschen Rugby-Verbands ist online und soll den Vereinen ermöglichen den Spielbetrieb spiel- und altersklassen übergreifend sicher zu gestalten.
 

Testkonzept, Symptomchecker und notwendige Dokumente

Da Rugby eine Kollisionssportart ist, in der enge Körperkontakte nicht vermieden werden können, verpflichten sich die Vereine ihre Spieler:innen und weitere, an den Spieltagen beteiligte Personen gemäß des 3G-Prinzips zu behandeln. So sollen am Spielbetrieb nur Personen teilnehmen, die entweder als genesen, geimpft oder getestet gelten. Dies geschieht auf Basis der nachfolgenden Definitionen.

 

Genesen

Als genesen gelten Personen, die innerhalb der vergangenen sechs Monaten eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und einen entsprechenden Nachweis erbringen können.

 

Geimpft

Als geimpft gelten Personen, die zwei Impfdosen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren letzte, notwendige Impfdosis mindestens zwei Wochen zurück liegt. Für den Vektor-basierten Wirkstoff von Johnsen & Johnsen ist eine Impfdosis zum vollständigen Impfschutz ausreichend.

 

Getestet

Als getestet gelten Personen, die einen maximal 24 Stunden alten negativen Coronatest nachweisen können.

Darüber hinaus sollen Zusatztestungen erfolgen, sobald Spieler oder weitere Personen im Umfeld der Mannschaft Erkältungssymptome aufweisen oder andere Anlässe auftreten. Kinder und Jugendlich können nutzen.

 

Um einen möglichst sicheren sportlichen Betrieb gewährleisten zu können, soll

 

§  Sportler:innen die vollständige Impfung empfohlen werden.

§  jede:r Teilnehmende einen tagesaktuellen Test vorlegen (AG-Schnelltest). Dies gilt auch für Genese und vollständig Geimpfte.

§  der Nachweis der vollständigen Impfung, des Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate) und das Ergebnis des Ag-Schnelltests unaufgefordert vor Beginn des Spieltages dem Corona-Beauftragten vorgelegt werden.

§  die auswärtige Mannschaft die Kontrolle der Schnelltests vor Beginn der Reise durchführen und diese schriftlich dokumentieren.

§  die Symptomfreiheit von den Teilnehmenden dokumentiert werden.


Quelle: DRV Homeoage